Haushaltskunden mit standardisiertem Lastprofil in der Regelzone Tirol können entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Versorgung in letzter Instanz (Grundversorgung) in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Antrag (Brief, Fax) des Interessenten an die Ökoenergie Tirol GmbH und das Vorliegen eines bestehenden Netznutzungsvertrages mit dem örtlichen Netzbetreiber.
Das Grundversorgungsprodukt ist ein reines Energieprodukt. Zusätzlich zu bezahlen sind sämtliche Netzdienstleistungen wie z.B. Netzentgelte, Messleistungen sowie vom Netzbetreiber einzuhebende allfällige weitere Abgaben und Steuern. Diese werden vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Vor der Belieferung mit dem Produkt Tirolplus grundversorgung hat der Kunde eine Barsicherheit in der Höhe von drei Monatsteilzahlungen auf das Konto der Ökoenergie Tirol einzuzahlen / zu überweisen.
Die Barsicherheit bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Wenn der Kunde glaubhaft macht, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
Die Ökoenergie Tirol kann sich aus der Sicherheit bezahlt machen, wenn der Kunde im Verzug ist und nach Mahnung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Sicherheit ist von der Ökoenergie Tirol umgehend an den Kunden zurückzustellen, wenn die Voraussetzungen für ihre Leistung wegfallen, wobei im Falle einer Barsicherheit diese zum jeweiligen von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz verzinst zurückgestellt wird.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) der Ökoenergie Tirol GmbH.
Preise für Grundversorgung / Versorgung in letzter Instanz
| Gültig ab 01.02.2012 |
Netto-Energiepreise1 (exkl. 20 % USt.) |
Brutto-Energiepreise1 (inkl. 20 % USt.) |
|---|---|---|
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Grundpreis / Pauschale (€ / Jahr2) |
15,000 | 18,0000 |
|
Arbeitspreis (Cent / kWh) |
7,703 | 9,2436 |
1Energiepreise: Die mit Ihnen vereinbarten Preise für die Energielieferung. Darin nicht enthalten sind allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene weitere und geänderte Abgaben und Zuschläge, insbesondere nicht die Gebrauchsabgabe, sofern die Ökoenergie Tirol zur Entrichtung gemäß § 1 Tiroler Gebrauchsabgabegesetz verpflichtet ist. Die Höhe einer allfälligen Gebrauchsabgabe wird dem Kunden bei Vertragsabschluss bekannt gegeben.
2Jahr: Für die zeitanteilige Verrechnung gilt: ein Jahr entspricht 365 Tagen.
Rechnungslegung: Jährlich; monatliche Rechnungslegung auf Anfrage und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden 2,54 EUR pro Mahnung in Rechnung gestellt.
Voraussetzungen für Belieferung: Zusätzlich zu den Allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) gelten für die Belieferung mit unserem Produkt folgende Voraussetzungen. Liegen die netzseitigen und zählertechnischen Voraussetzungen noch nicht vor, bitten wir Sie, diese mit dem örtlichen Netzbetreiber zu vereinbaren. Ändern sich die Voraussetzungen bei Ihrer Verbrauchsstelle, informieren Sie bitte unser Service Center unter der kostenlosen Premium-Servicehotline: 0800.818.810 . Das Energieprodukt gilt ausschließlich für Verbrauchsstellen (Zählpunkte):
Bis 100.000 kWh Jahresverbrauch, mit Standardlastprofil, in Tirol
Die aktuell gültigen Netztarife und Entgelte der TIWAG-Netz AG finden Sie hier.
Details zur Stromkennzeichnung gemäß § 78 ElWOG 2010 erfahren Sie hier.